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V o r a r l b e r g:
Förderungswerber Gefördert werden Privatpersonen, die Besitzer oder Mieter eines Wohnobjektes sind, bzw. Wohnbauträger, die eine förderbare Maßnahme in einem Wohngebäude in Vorarlberg durchführen.
Förderungsvoraussetzungen Förderungswerber ist an keine Einkommensgrenzen gebunden. Die Förderaktion gilt für Neu- und Altbauten. Vor Durchführung der Maßnahme muss entweder eine Energieberatung durchgeführt oder ein Gebäudeausweis erstellt werden. Bei Neubauten, für die zusätzlich um Wohnbauförderung angesucht wurde, ist der Gebäudeausweis Pflicht.
Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus/ Gemeinschaftsanlage Gemeinschaftsanlage pro Gebäude pro Wohneinheit 1) Stückholzkessel € 1.200,-- € 1.000,-- € 500,-- 2) Kachel- Kaminöfen € 1.700,-- -- -- 3) Kachel-Kaminöfen als Einzelöfen € 800,-- -- -- 4) Hackgut-Heizanlagen € 2.200,-- € 1.500,-- € 600,-- 5) Pellets-Heizanlagen € 2.200,-- € 1.500,-- € 600,-- 6) Hausanschluss an Nahwärmesysteme € 1.200,-- € 500,-- € 500,--
zu 1+2) Bei Stückholzheizungen und Kachel- Kaminöfen als Zentralheizung wird zusätzlich ein Servicescheck in Höhe von € 100,-- gewährt. pro versorgtem Gebäude zusätzlich € 1.000,-- gewährt. vorher kein Zentralheizungssystem (Radiatoren, Fußbodenheizung) vorhanden war.
Die Förderung ist generell mit 30 % der anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Solarförderung:
Förderungsvoraussetzungen Inanspruchnahme einer Beratung für das Gebäude und die Solaranlage vor der Errichtung der Solaranlage sowie Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls. Die Anlage muss mindestens 10 Jahre widmungsgemäß betrieben werden.
Art und Höhe der Finanzhilfe Gefördert wird mittels einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschüsse.
Anlagen zur Warmwasserbereitung: Eigenheime: Sockelförderung € 1.100,-- plus € 75,-- je m² Bruttokollektorfläche maximal € 1.900,-- Mehrwohnungshäuser: 25 % der Investitionskosten
Anlagen zur Raumheizung (Jahresabdeckung zwischen 15 und 20 %): Eigenheime: Sockelförderung € 1.500,-- plus € 75,-- je m² Bruttokollektorfläche maximal € 3.000,-- Mehrwohnungshäuser: 30 % der Investitionskosten
Zusätzlich wird ein Servicescheck über € 110,-- (bis zu 20 m² Bruttokollektorfläche) bzw. € 150,-- (über 20 m² Bruttokollektorfläche) ausgestellt, mit dem innerhalb von zwei Jahren der Service eines einschlägigen Fachbetriebes in Anspruch genommen werden kann.
Hinweis: Viele Gemeinden Vorarlbergs bieten als zusätzlichen Anreiz Förderungen beim Einsatz von erneuerbarer Energie und für Energiesparmaßnahmen. Zum Teil werden auch für Biomasseanlagen zusätzliche Förderungen gewährt. Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder beim Energieinstitut Vorarlberg
Kontaktadressen:Amt der Vorarlberger Landesregierung Energieinstitut Vorarlberg |