V o r a r l b e r g:

 

Förderungswerber

Gefördert werden Privatpersonen, die Besitzer oder Mieter eines Wohnobjektes sind, bzw. Wohnbauträger, die eine förderbare Maßnahme in einem Wohngebäude in Vorarlberg durchführen.

 

Förderungsvoraussetzungen

Förderungswerber ist an keine Einkommensgrenzen gebunden. Die Förderaktion gilt für Neu- und Altbauten. Vor Durchführung der Maßnahme muss entweder eine Energieberatung durchgeführt oder ein Gebäudeausweis erstellt werden. Bei Neubauten, für die zusätzlich um Wohnbauförderung angesucht wurde, ist der Gebäudeausweis Pflicht.

 

 

                                                                              Einfamilienhaus                  Mehrfamilienhaus/             Mehrfamilienhaus/

                                                                                                                     Gemeinschaftsanlage         Gemeinschaftsanlage

                                                                                                                     pro Gebäude                     pro Wohneinheit

1) Stückholzkessel                                      € 1.200,--                    € 1.000,--                           € 500,--

2) Kachel- Kaminöfen                                 € 1.700,--                             --                                   --

3) Kachel-Kaminöfen als Einzelöfen            €    800,--                             --                                 --

4) Hackgut-Heizanlagen                             € 2.200,--                    € 1.500,--                           € 600,--

5) Pellets-Heizanlagen                                € 2.200,--                    € 1.500,--                           € 600,--

6) Hausanschluss an Nahwärmesysteme     € 1.200,--                    €    500,--                           € 500,--

 

zu 1+2) Bei Stückholzheizungen und Kachel- Kaminöfen als Zentralheizung wird zusätzlich ein Servicescheck in

             Höhe von € 100,-- gewährt.
zu 4) Bei Einsatz von Waldhackgut aus einer forstlichen Nutzung werden bei Gemeinschafts–Hackgut– Heizanlagen

        pro versorgtem Gebäude zusätzlich € 1.000,-- gewährt.
zu 6) Bei Hausanschluss an Nahwärmesysteme verdoppelt sich die Förderung, sofern in dem betreffenden Gebäude

        vorher kein Zentralheizungssystem (Radiatoren, Fußbodenheizung) vorhanden war.

 

Die Förderung ist generell mit 30 % der anerkannten Investitionskosten begrenzt.

 

Solarförderung:

 

Förderungsvoraussetzungen

Inanspruchnahme einer Beratung für das Gebäude und die Solaranlage vor der Errichtung der Solaranlage sowie Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls.

Die Anlage muss mindestens 10 Jahre widmungsgemäß betrieben werden.

 

Art und Höhe der Finanzhilfe

Gefördert wird mittels einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschüsse.

 

Anlagen zur Warmwasserbereitung:

Eigenheime: Sockelförderung           € 1.100,--

                                                       plus      € 75,-- je m² Bruttokollektorfläche

                                                       maximal € 1.900,--

Mehrwohnungshäuser:                    25 % der Investitionskosten

 

Anlagen zur Raumheizung (Jahresabdeckung zwischen 15 und 20 %):

Eigenheime: Sockelförderung          € 1.500,--

                                                       plus      € 75,-- je m² Bruttokollektorfläche

                                                       maximal € 3.000,--

Mehrwohnungshäuser:                    30 % der Investitionskosten

 

Zusätzlich wird ein Servicescheck über € 110,-- (bis zu 20 m² Bruttokollektorfläche) bzw. € 150,-- (über 20 m² Bruttokollektorfläche) ausgestellt, mit dem innerhalb von zwei Jahren der Service eines einschlägigen Fachbetriebes in Anspruch genommen werden kann.

 

 

Hinweis: Viele Gemeinden Vorarlbergs bieten als zusätzlichen Anreiz Förderungen beim Einsatz von erneuerbarer Energie und für Energiesparmaßnahmen. Zum Teil werden auch für Biomasseanlagen zusätzliche Förderungen gewährt. Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder beim Energieinstitut Vorarlberg

 

 

Kontaktadressen:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung VI/a
Landhaus
6901 Bregenz
Tel.: 05574/511 - 26105
E-Mail:
dominikus.weber@vorarlberg.at
Internet:
www.vorarlberg.at

Energieinstitut Vorarlberg
Stadtstraße 33/CCD
6850 Dornbirn
Tel.: 05572/31202 - 82
Fax: 05572/31202 -182
E-Mail:
wilhelm.schlader@energieinstitut.at
Internet:
www.energieinstitut.at