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Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau Förderungsgegenstand: Verbesserung des Wärmeschutzes (Gebäudehülle sowie Fenster und Türen) und damit verbundene Verbesserungen der Wärmeerzeugungssysteme von privaten Gebäuden, deren Baubewilligung vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Förderwerber: Sämtliche natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind. Förderhöhe: max. 20% der förderungsfähigen Investitionskosten, aber maximal EUR 5.000,- pro Projekt. Förderungsvoraussetzung: Das Ansuchen muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Liefertermin und vor dem 31.12.2010 vollständig ausgefüllt und mit allen Beilagen in Papierform eingereicht werden. Einreichungen sind ab dem 14.04.2009 ausschließlich in Ihrer Bankfiliale und allen Bausparkassen möglich.
INFOBlatt Sanierungsscheck hier downloaden Auszug: Die maximale Förderungshöhe beträgt insgesamt EUR 5.000. Werden ausschließlich Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme durchgeführt, beträgt die maximale Förderungshöhe EUR 2.500.
Formblätter zur Antragstellung sowie Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H. Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft mbH Bausparkasse Wüstenrot-AG |